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Förderbeiträge Filmfestivals und Vermittlungsprojekte

Die Dienstabteilung Kultur fördert unabhängige Filmfestivals sowie Vermittlungsprojekte und -initiativen im Bereich Filmkultur, die in der Stadt Zürich durchgeführt werden.

Es werden nur einmalige Beiträge gesprochen. Eine Zusage ist deshalb kein Präjudiz für das Folgejahr, gleichzeitig kann jedes Jahr wieder ein neues Gesuch eingereicht werden.

Gesuchseingabe

Gesuchseingaben werden ausschliesslich über die Online-Gesuchserfassung entgegengenommen.

Richtlinien und Auflagen

Bitte lesen Sie die ab 1. Januar 2024 gültigen Richtlinien und Auflagen  sorgfältig durch, bevor Sie Ihr Gesuch einreichen.

Eingabefristen

Festivalbeitrag

1. März: für Festivals, die in der zweiten Hälfte des Jahres stattfinden

1. September: für Festivals, die in der ersten Hälfte des Folgejahres stattfinden

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Vermittlungsbeitrag

1. März: für Projekte, die ab 1. Juni stattfinden

1. September: für Projekte, die ab 1. Dezember stattfinden

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Die Gesuchstellenden werden rund 8 Wochen nach der Eingabefrist schriftlich benachrichtigt. 

Weitere Informationen