Förderbeiträge Filmfestivals und Vermittlungsprojekte
Die Dienstabteilung Kultur fördert unabhängige Filmfestivals sowie Vermittlungsprojekte und -initiativen im Bereich Filmkultur, die in der Stadt Zürich durchgeführt werden.
Es werden nur einmalige Beiträge gesprochen. Eine Zusage ist deshalb kein Präjudiz für das Folgejahr, gleichzeitig kann jedes Jahr wieder ein neues Gesuch eingereicht werden.
Gesuchseingabe
Gesuchseingaben werden ausschliesslich über die Online-Gesuchserfassung entgegengenommen.
Richtlinien und Auflagen
Bitte lesen Sie die ab 1. Januar 2024 gültigen Richtlinien und Auflagen sorgfältig durch, bevor Sie Ihr Gesuch einreichen.
Eingabefristen
Festivalbeitrag
1. März: für Festivals, die in der zweiten Hälfte des Jahres stattfinden
1. September: für Festivals, die in der ersten Hälfte des Folgejahres stattfinden
Vermittlungsbeitrag
1. März: für Projekte, die ab 1. Juni stattfinden
1. September: für Projekte, die ab 1. Dezember stattfinden
Die Gesuchstellenden werden rund 8 Wochen nach der Eingabefrist schriftlich benachrichtigt.